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Bauwerkvertrag

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Vertragsredaktion / Vertragsgestaltung

Rechtsgebiet:
Bauwerkvertrag
Stichworte:
Bauwerkvertrag
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Grundsätzliches

Bei der Vertragsredaktion und Vertragsgestaltung stellen sich grundsätzlich folgende zu behandelnden Grundsatzfragen:

Information

  • Vertragsgrundlagen
    • Präambel (History)
    • Vertragsbestandteile
      • Vertragsgrundlagen (Anhänge etc.)
        • zB Revisionspläne
        • zB Gutachten zur Baugrunduntersuchung
        • zB Betriebsanleitung
        • uam
  • Berücksichtigung der elementaren Vertragspunkte
    • Objektiv wesentliche Vertragspunkte
    • Subjektiv wesentliche Vertragspunkte
    • Essentialia Negotii (Elemente, die für den einen oder beide Vertragspartner dermassen wichtig sind, dass sie den Vertrag ohne eine Einigung über diese Elemente nicht schliessen würden)

Normierung

  • Leistungsbeschreibung
    • Verständlichkeit
    • Einfachheit
    • Klarheit
    • Verwendung einschlägiger (Fach-)Termini
      • im baulichen Bereich
      • nicht im juristischen Bereich
    • bewusste Redaktionsentscheide pro oder contra abschliessende Aufzählungen („… wie …“, „… zB …“)
  • Rechtliche Verpflichtung zur Erbringung der umschriebenen Leistung
    • Eindeutigkeit
    • Werdung der „gesetzlichen Termini“ (zB Kauf: „Gewährleistung für Mängel“, Werkvertrag: „Haftung für Mängel“, …)

Koordination

  • Vertragsinterne Koordination
    • Koordination von Vertrag und Gesetzgebung
    • Koordination der einzelnen Vertragsklauseln untereinander
    • Abänderung bestimmter dispositiver Normen und Prüfung eines Änderungsbedarfs bei anderen dispositiven Gesetzesnormen bzw. anderen Vertragsklauseln
    • Überprüfung der Sinnhaftigkeit und der gewünschten Reihenfolgen bei der Rangordnungsklausel (Art. 21 SIA-Norm 118)
  • Koordination mehrerer Verträge
    • Horizontale Koordination
      • Architekt > Ingenieur > Fachplaner
      • Nebenunternehmer
    • Vertikale Koordination
      • Subunternehmer
      • Subunternehmerketten-Verbot

Vertragsdisposition

Austauschverträge, wozu auch der „Bauwerkvertrag“ zählt, enthalten folgende Vertragsteile bzw. Klauseln:

 

  • Parteien / Rubrum
  • Präambel
  • Leistungsgegenstand und technische Spezifikationen
  • Entgelt und Tilgung
  • Weitere Bestimmungen
    • Aufschiebende und/oder auflösende Bedingungen
    • Erfüllungszeitpunkt
    • Erfüllungsort
    • Leistungsstörungen
    • Besitzesantritt mit Uebergang von Rechten und Pflichten, Nutzen und Gefahr
    • Gewährleistung bzw. Wegbedingung der Gewährleistung, Garantien/Zusicherungen
    • Kostenpunkte
    • Versicherungen
    • Eigentumsvorbehalt
    • Retentionsrecht
    • Schriftformklausel
    • Rechtswahl
    • Gerichtsstand
    • Salvatorische Klausel

Quelle: Vertragsredaktion / Vertragsgestaltung

Literatur

  • SCHUMACHER RAINER, § 12 Bauwerkverträge, in: Handbücher für die Anwaltspraxis, Hrsg. Geiser Thomas / Münch Peter, Basel / Genf / München , S. 501 ff. / Rz 12.25 ff.

 Weiterführende Informationen

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